Mal theoretisch angenommen, ein (prominentes) Video-Portal stellt Videos auf You-Tube ein und deaktiviert aber die Einbettungsfunktion.
Weiter angenommen, ich schaffe es, dieses Video herunterzuladen, auf meinen eigenen Account wieder hochzuladen und anschließend in mein Blog einzubetten, begehe ich da eine Urheberrechtsverletzung?
Also rein theoretisch natürlich?
Donnerstag, 2. September 2010
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Wenn sie Einbetten deaktiviert haben, werden sie wohl nicht wollen, dass es auf einer anderen Website erscheint. Könnte schon sein, dass es eine Reaktion gibt - vorausgesetzt sie merken es.
AntwortenLöschenalso ist alles etwas kompliziert.
AntwortenLöschenin dem Moment wo du fremdes Videomaterial, das nicht eindeutig als frei für alle und zum Verteilen gekennzeichnet ist, unter deinem Namen wieder reinstellst wird es problemantisch. Selbst wenn du angibst, wo es eigentlich her ist und die Quelle angibts ist man nicht auf der sicheren Seite.
Glaube (bin mir nicht sicher) das alleine schon diese Facebook Funktion mit dem verlinken von Videos von prominenten Portalen ein Akt ist, mit dem man sich eigentlich strafbar macht!
Alle Angaben ohne Geähr!
Denke auch, das sind alles wilde Gedankenskonstruktrukte. Da sie aber bereits im 1. Schritt illegales Verhalten implizieren... also brauchst du gar nicht weiterzudenken. Forget it! LG aus Rheine
AntwortenLöschenTu es! Tu es! Tu es!
AntwortenLöschenNur so werden wir erfahren, ob es verboten, illegal oder nicht erlaubt ist. Du weißt doch: Nur wer bereits ist sich zu opfern, wird ein Held.
;-)
Außerdem: Anwälte müssen ja auch von irgendwas leben :-)
@alle
AntwortenLöschenOkay, danke.
Ich hatte gehofft, dass es da vielleicht schon Gerichtsurteile oder ähnliches gibt.
@Teufel
Nein, ich eigne mich nicht zum Märtyrer.
Wenn youtube das "(prominente) Video-Portal" sein sollte, die haben in ihren AGB vorgebaut:
AntwortenLöschen11.2 Für andere Zwecke gleich welcher Art dürfen YouTube-Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern nicht heruntergeladen, kopiert, reproduziert, vertrieben, übertragen, gesendet, ausgestellt, verkauft, lizenziert oder anderweitig verwertet werden. YouTube behält sich alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an und bezüglich YouTube-Inhalten vor.
http://www.youtube.com/t/terms
@B-like-Berlin
AntwortenLöschenDanke