Montag, 20. September 2010

Missbrauchte Fackel

Das ist doch schon Amtsanmaßung, oder?

10 Kommentare:

  1. § 47 Verkehr mit Taxen
    (1) Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.

    Also: Nein!

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  2. @maltejs
    Ich interpretiere Personenkraftwagen aber anders. ;-)

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  3. Ach so, für alle, die das nicht wissen, das ist ein Original-Taxidachschild, das früher mal auf einem richtigen Taxi zu finden war.

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  4. Es handelt sich auf dem Bild eindeutig nicht um einen Personenkraftwagen

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  5. Och wieso.. eine Person die Kraft ausüben muss um den Wagen hinter sich zu bewegen. ABer habe vorhin festgestellt, dass die Verordnung an anderer Stelle weitergeht und ein Taxi zwei Achsen und vier Räder haben muss :-(

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  6. @maltejs

    Wenn das mit den zwei Achsen stimmt, dann gibt es quasi keine Taxen. Ein "normales" Auto hat nämlich lediglich eine Achse, da mindestens eine der "Achsen" neben der reinen Trage- und Lagerfunktion auch Momente überträgt, womit es sich folglich nicht um eine Achse sondern um eine Welle handelt.

    Leicht augenzwinkernd

    ein so-was-ähnliches-wie-maschinenbau-student


    http://de.wikipedia.org/wiki/Achse_(Technik)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Welle_(Mechanik)

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  7. Aber spätestens bei den vorgeschriebenen mindestens zwei Türen auf der rechten Seite in Fahrtrichtung setzt es dann wircklich aus

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  8. @Reinhold
    Aber aller- allerspätestens dann. ;-)

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