Montag, 9. August 2010

Bargeldloses bezahlen

"Kann ich bei Ihnen mit EC-Karte bezahlen?"
"Nein, leider nicht. Aber wir können gerne an einem Bargeldautomaten vorbei fahren."
"Nee, geht nicht, auf dem Konto ist nichts drauf"

Schwein gehabt.

2 Kommentare:

  1. Doppelt Schwein gehabt. Wenn dann die ec-Karte nicht belastet werden kann, bekommst du die Nachricht von der Abrechnungsfirma, dass du den ec-Karten-Besitzer ermitteln lassen kannst. Das kostet 30,- €. Dann hast du die Daten. Ab zum Anwalt; sein erster Brief (bei einer durchschnittlichen Taxifahrt) kostet ca. 70,-€. Inzwischen hast du 100,- € und zwei Stunden investiert – mit wenig Aussicht auf die 17,30 € Taxifahrt. Das machst du einmal, dann akzeptierst du keine ec – Karten mehr.

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  2. @Reinhold
    Ich nehme auch, wenn ich einen Wagen mit cabcharge-Gerät fahre, keine EC-Karten. Oder nur gegen Vorlage des Personalausweises. Das hast Du oben sehr gut beschrieben. Es wäre ja nicht mein Geld, da der Chef darauf sitzen bleibt, aber es ist ja auch nicht in meinem Interesse. Cheffe muss sowieso so viel bezahlen. ;-)

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