"Können wir mal probieren. Das nimmt sich doch eh alles nichts."
Ich war aber der festen Überzeugung, dem Kunden was Gutes zu tun, da in meiner Route eine lange Diagonale vorkam. Und Diagonalen sind immer gut, sagte schon mein Ausbilder.
Am Ziel angekommen, zeigte ich stolz wie Oskar auf den Taxameter:
"So, nur 18,80€. Was zahlen Sie denn sonst?"
Das beeindruckte ihn aber in keinster Weise.
"Ich bezahle sonst immer 19€. Da haben Sie sich 20 Cent mehr Trinkgeld erarbeitet."
Meine Güte, und deshalb zermartere ich mir den Kopf. Andererseits ist das aber auch mein Job. Und dass manch einer über die kürzeste Strecke nicht glücklich ist, daran muss man sich als Taxifahrer halt gewöhnen.
Hat er auch was zu der FahrZEIT gesagt? Das ist ja mitunter auch wichtig. Z.B., wenn er mal zum Ostbahnhof zurück möchte.
AntwortenLöschenIch stelle es immer wieder fest: Die meisten Kunden legen Wert auf schnellen und bequemen Transport. Dafür sind sie bereit auch mal ein paar Cent/Euro mehr auszugeben.
LöschenAber das muss vorher abgesprochen werden.
Ja, manchmal schenken sich die Routen echt nicht viel. Von der Gleichgültigkeit mancher Kunden ganz zu schweigen …
AntwortenLöschenMir macht es dennoch Spaß, manchmal noch ein bisschen mehr rauszuholen und den ein oder anderen Fahrgast zu überraschen. :)
Mit mehr rauszuholen meinst du sicher weniger rauszuholen. Nämlich weniger Fahrpreis. ;-)
LöschenHaste doch gut gemacht. 20 Cent weniger sind dann wieviele Meter? Ich würd das auch unabhängig vom Kunden sehen - schließlich ist es, wie du schon sagst, dein Job.
AntwortenLöschenAber normalerweide widerspricht man einem Kunden nicht. Man schlägt maximal was anderes vor.
LöschenWieviel 20 Cent sind kann man so nicht sagen. Vielleicht war der Taxameter einen Meter vor der nächsten Einheit. Vielleicht hatte er gerade erst geschaltet.
Wieviel Meter sind denn eine Einheit, also 20 Cent? Damit ich mir mal vorstellen kann, in welchen Größenordnungen wir uns bewegen.
AntwortenLöschenAuszug aus Taxitarifordnung Berlin:
Löschen(4) Für je 0,20 € sind in der Tarifstufe 2 bei einer gefahrenen Wegstrecke
von 0 bis 7 km eine Teilstrecke von 121,2 m,
ab 7 km eine Teilstrecke von 156,3 m
zurückzulegen.