Mittwoch, 7. Juli 2010

Heute mal ganz leger

Das Schlesische Tor ist ja eine meiner Lieblingshalten. Nicht nur, weil man sich da auch mal etwas lockerer geben kann. Nein, auch das Publikum dort ist sehr angenehm. Leider kann man da ja nicht immer nur stehen, der Umsatz würde leider nicht für die Miete reichen. Aber so ab und zu, kurz nach Arbeitsbeginn oder kurz vor Arbeitsende lasse ich mich gerne dort sehen.

8 Kommentare:

  1. Echt, du hattest gestern Zeit, dich zu sonnen? Dabei hat doch der Onkel in der Abendschau gesagt, dass alle Taxifahrer sehr beschäftigt waren: http://is.gd/djoHh
    Ich hatte jedenfalls wohl meinen ersten Arbeitstag, an dem ich es nicht ein einziges Mal bis zu 'ner Halte geschafft habe. Nix mit Sonnen (aber ich bin ja auch Nachtfahrer).

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  2. @B-like-Berlin
    Aber Du solltest mal meinen linken Arm sehen. :-)

    @Aro
    Von mir aus könnte immer Bread and Butter sein. Und mal ehrlich, dass die wieder in Berlin ist, dafür müssten wir Taxifahrer dem Wowi und dem Karl-Heinz Müller ein Denkmal setzen.

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  3. Laut Taxiordnung der Stadt Dresden Paragraf irgendwas hast du dich strafbar gemacht durch Tragen von viel zu kurzen Hosen sowie Sandalen und dem Fehlen von Strümpfen. Betrachte dich also im Besitz einer Abmahnung, deren mehrmalige Wiederholung den Entzug der Funkerlaubnis nach sich zieht.
    Aber ich beneeiiide deine Füße!!!

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  4. @Bernd
    Nein, eine Krawatte ist in Berlin auch nicht Pflicht zum Taxifahren. Im Ernst, ihr habt so eine richtige Kleiderordnung? Mit Länge der Hose?

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  5. Ja wirklich. Ein bißchen bin ich aber auch dafür. Es gibt manchmal echte Auswüchse. Zum Beispiel würde ich als Fahrgast einen Taxifahrer in Camouflage-Hose und T-Shirt mit Macho-Sprüchen nicht besonders prickelnd finden. Das ist aber leider erlaubt, wenn auch nicht gewünscht. Verboten ist zum Beispiel eine Fahrerin mit Rock, je kürzer desto schlimm! Für Männer allerdings ist der Rock nicht verboten. Das ist aber auch kein Wunder, denn wir haben ja die schöneren Beine!!! Krawatte ist bei uns auch nicht Pflicht, aber gern gesehen. Sie wird in den Vermittlungskriterien auch explizit aufgeführt.

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  6. @Bernd
    Mir ist so, als hätte ich mal in unserer TaxO was gelesen von "angemessener Kleidung". Ein Rock-Verbot gibt es definitiv nicht. Das verstößt eindeutig gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).  :-D

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  7. Was kümmert es den Fahrgast, ob ich eine alberne Krawatte trage? Die spinnen die Römer.

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