Ich verfolge ja immer noch die Aufarbeitung der Tragödie von Duisburg. Zum erstenmal höre ich nun von einem Fachmann eine, meiner Meinung nach, richtige Einschätzung der Verantwortlichkeiten. Der Veranstalter hat grobe Fehler gemacht, aber der Betreiber, in diesem Fall die Stadt Duisbrg, steht in der Verantwortung, zumindest juristisch und politisch. Und obwohl er sehr zurückhaltend ist, was die Schuldfrage anbelangt, Jens Michow, der Präsident des Bundesverbandes Veranstaltungswirtschaft, sagt, wie es ist. (Video, ZDF Morgenmagazin, 29.7.10)
"Es ist grundsätzlich so, dass der Betreiber nicht jegliche Verantwortung delegieren kann. Er kann mit dem Veranstalter Verträge schließen, wonach der Veranstalter gewisse Verantwortung oder alle Verantwortung zu tragen hat, das ist üblich, das ist bei jeder Miete einer Halle oder eines Festivalgeländes üblich. Er kann sich aber nicht jeglicher Verantwortung damit befreien. D.h. er bleibt in der Verantwortung. Im Grunde genommen haben wir dann zwei Parteien die in Anspruch genommen werden können...... (die Stadt) bleibt Betreiber und haftet als Betreiber..... Die Stadt kann nicht glauben, mit irgendjemandem einen Vertrag zu machen und sich damit aller Haftungsrisiken entrinnt. Das funktioniert nicht im Veranstaltungsrecht."
Die Berliner Zeitung hat eine Chronogie des politischen Drucks auf die verantwortlichen Behörden dokumentiert. Die Chronik des Versagens seit 2007.
Ich kenne den Druck, der ausgeübt wird, um eine geplante Veranstaltung irgendwie über die Bühne zu bringen, aus eigener Erfahrung. Zwar nicht in diesen Dimensionen, auch nicht auf politischer Ebene, ich kann aber ungefähr nachvollziehen, was da innerhalb der Verwaltung der Stadt Duisburg abgelaufen sein muss.
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