Montag, 21. September 2009

Marathon Nachtrag

Ich habe mir jetzt nochmal den Artikel aus der Berliner Zeitung genauer durchgelesen, den ich im letzen Post verlinkt habe.
Darin heißt es:

"[...] Er informierte zugleich auch über die generelle rechtliche Lage bei einer solchen Panne: Sein Unternehmen vermittle als Dienstleister lediglich die Aufträge zwischen dem Besteller, also dem Fahrgast, und dem jeweiligen Taxibetrieb oder deren Fahrer. Für das Zustandekommen eines Beförderungsvertrages jedoch könne Taxi Funk keine Garantie übernehmen."
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Wann tritt denn eigentlich solch ein Beförderungsvertrag in Kraft? Bleiben wir mal bei dem Beispiel Berlin-Marathon. Mal angenommen, ich nehme einen Funkauftrag an, der vom Planufer (um in meiner Ecke zu bleiben) zum Ostbahnhof führen soll. Das geht einfach nicht. Auf keiner Strecke!*  Ich kann vielleicht noch anbieten, den Kunden zum Hauptbahnhof zu bringen, aber wenn der Bus vom Ostbahnhof startet... Momentan fährt ja auch die S-Bahn nicht.

Habe ich mich schon durch das Melden für diesen Auftrag verpflichtet, wenn der Kunde einsteigt und mir das Fahrziel mitteilt oder  wenn ich den Taxameter einschalte? Kann ich im gegebenen Fall solch einen Auftrag ablehnen?
Und bin ich als Taxifahrer u.U. dafür haftbar?


*( Jetzt habe doch eine Umfahrung gefunden. Diese würde aus einer 2,5 km Tour eine fast 15 km Tour machen. Vielleicht ist es das, was mein Chef meint?)

2 Kommentare:

  1. So habe ich es als Vermittler gelernt: Du hast als Fahrer gleich zwei Verträge zu erfüllen.
    1. Mit der Vermittlung wird der Vertrag mit der Funkgesellschaft gültig. Zu diesem Zeitpunkt hat aber der Fahrgast noch keinen Vertrag, auch nicht mit der Funkgesellschaft.
    2. Mit dem Einsteigen und der Nennung des Fahrziels hat der Kunde einen Beförderungsvertrag geschlossen, dem Du bereits durch die Anfahrt zugestimmt hast. Deshalb darfst Du ihn auch nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen.

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  2. @Aro
    O.K. soweit so gut.
    Aber bei meiner Funkgesellschaft ist es so, dass ich beim Übernehmen des Auftrags das Fahrziel ja gar nicht kenne.
    Wäre es ein triftiger Grund die Fahrt abzulehnen, dass das Fahrziel gar nicht zu erreichen ist?
    Das mit den zwei Verträgen kannte so auch noch nicht. Mann, ist das Taxifahren kompliziert. :-)
    Danke erstmal.

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