Dienstag, 29. Januar 2013

Zeuge

Wenn heute Abend in der Tagesschau von einer größeren Explosion in Berlin-Kreuzberg die Rede sein wird, dann... dann hat es mich zerrissen.

Ich bin seit Samstag Zeuge in einem laufenden Verfahren wegen Beamtenbeleidigung eines Kollegen gegen einen Zivilbeamten der Polizei. Wieviel ich über diese Begebenheit hier öffentlich machen darf, weiß ich nicht genau.
Vielleicht, wenn man es in einer fiktiven Form erzählt?
Zum Beispiel so:

Wäre es theoretisch denkbar, dass es einen Dienstauftrag für einen Undercover-Beamten gibt, der beeinhaltet, sich mit zwei jungen Frauen in einem Privatfahrzeug auf eine Taxihalte zu stellen und Pizza  oder Döner zu essen und dadurch den kompletten Verkehrsfluß zu behindern, da die Kollegen den Halteplatz nicht mehr anfahren können?

 Hat jemand einen Tipp für mich, was zulässig an Veröffentlichung ist und was nicht?

(Fotos, die das ganze dokumentieren gibt es natürlich auch.)


5 Kommentare:

  1. Ich würde sagen, weder rechtfertigt ein solcher Dienstauftrag die Behnderung anderer Verkehrsteilnehmer über das unbedingt notwendige Maß hinaus (man kann sein Fahrzeug meistens ja noch "anders regelwidrig", aber weniger behindernd hinstellen), noch rechtfertigt das eine Beleidigung des regelwidrig Parkenden- ob der nun Beamter ist oder nicht. (BTW: Die "Beamtenbeleidigung" gibts doch gar nicht mehr, sind in diesem Punkt Beamte dem normalen Bürger nicht gleichgestellt?)

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    1. Du hast Recht. Eine "Beamten"beleidigung gibt es nicht.
      http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

      Ich habe mich nun entschlossen, hier von dem Vorfall zu erzählen, weil mir nichts einfällt, was dagegen spricht. Ich bin ja nur Zeuge.
      Der Begriff, der gefallen ist, ist in der Rangliste der Beleidigungen in seiner Schwere ganz, ganz unten angesiedelt.
      Kommt alles im Laufe der Woche.

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    2. Ich glaube, daß es nicht einmal theoretisch eine Möglichkeit für diese Art eines Dienstauftrages gibt, denn dann müßte die aussendende Dienststelle zugeben, daß sie keine anderweitigen Aufgaben hat und einfach der Laune eines einzelnen nachgibt, der gerade einmal Lust darauf hat festzustellen, wie leicht oder schwer sich Taxifahrer reizen lassen.
      Falls wirklich offiziell geschehen ---> Gute Nacht, Deutschland!

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  2. ach weisste,
    ich hab´vor jahren mal (als das noch ging) 20 oder 30 mark zahlen müssen (+belehrung) weil ich in der steglitzer schlossstrasse, nachts um halb vier verbotenerweise über den mittelstreifen wendete. während der "belehrung" kürzten auch 2 bullenwannen auf dieselbe art ab, was auf meinen hinweis hin mit "es gibt auch dienstfahrten ohne blaulicht!" gekontert wurde.
    die beiden "dienstfahrten" endeten jeweils im halteverbot vor´m imbiss hundert meter weiter ...
    war bei dir wahrscheinlich auch ´ne "dienstfahrt".
    sowas können wir nicht beurteilen; da haben wir die falsche lackierung für!

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    1. Du wendest verbotenerweise über einen Mittelstreifen? tststs.
      Aber jedenfalls hast Du jetzt keine Beleidigungsklage am Hals, wie der Kollege. Und die Wannen haben nicht den Halteplatz umzingelt. Heute oder morgen kommt mein Bericht.

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