So verstehe ich das auch. Die Kläger haben ja noch den alten Vertrag, der von der BFG nicht gekündigt worden ist. Und der läuft noch bis Ende des Jahres.
Vor diesem Hintergrund gilt ab sofort auf dem Flughafen Tegel folgende Regelung: Die seit dem 1. Juli geltende Benutzungsordnung für Taxen bleibt in Kraft. Für Taxifahrer, die im Besitz einer alten Zufahrtsberechtigung sind (sogenannte „Keycard“), gilt vorerst eine Übergangsregelung. Sie können, sofern sie die in der Benutzungsordnung geregelten Qualitätskriterien der Berliner Flughäfen erfüllen, den Taxennachrückplatz vorübergehend nutzen und am Flughafen Tegel ankommende Passagiere laden.
@Anonym Dann müssen ja die Fahrer mit Transponder den Zuschlag von 50 Cent erheben und die mit den Keycards nicht. Was ist denn das für ein Durcheinander? Beim Einen müssen die Fahrgäste zahlen, beim Anderen nicht. Das geht doch gar nicht. Himmikruzifix, wie der Münchner sagen würde.
Hihi, ein schönes Durcheinander habt ihr da in Berlin. Ich denke, wenn da jemand dagegen klagen würde, würd er Recht bekommen. Fragt sich nur, warum die BFG so unkoordiniert diesen Zuschlag auf-Teufel-komm-raus einführen will. Da ist mMn schon die Stadt zur Stellungnahme/Schlichtung gefragt. Wieviel Taxizentralen und -verbände habt ihr eigentlich in BErlin? Kann doch nicht sein, daß die alle dafür sind. Als Münchner würd ich mir das dezent am Popo vorbeigehen lassen... *gaga*
Dann steht’s ja schon drinnen, damit gibt’s nix mehr dran zu rütteln. Wieso machen denn die Berliner Taxifahrer dann so einen Aufstand? 50Cent hin oder her is doch wurscht, zumal das ja ganz offiziell als Aufschlag vom Kunden genommen wird...
@Trixi Es geht zum einen um die nicht gekündigten Altverträge der Keycards (siehe diesen Post) und zum anderen um die Kontrolle durch eine private Wachfirma, die mit diesen 50 cent finanziert werden soll. Diese Firma Securitas soll im Auftrag der BFG die Fahrer auf angemessene Kleidung, saubere Fahrzeuge, auf die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung und auf Englischkentnisse überprüfen. (Wurde erstmal zurückgestellt) Die neue Regelung dürfte Schätzungen zufolge ca. 1 Mill. Mehreinahmen in die Kasse der BFG spülen. Kontrolle von Selbstverständlichkeiten zu Lasten der Fahrgäste. siehe auch bei Aro http://www.berlinstreet.de/1440
Seit [Update] neun Jahren verdiene ich mir nun mein Geld durch Taxifahren in Berlin. Die eine oder andere Geschichte aus diesem seltsamen Leben verdient es aufgeschrieben zu werden. Zugegeben, sprachlich ziemlich ungeschliffen, aber ich werde mir Mühe geben und vielleicht kommt's ja mit der Zeit.
So verstehe ich das auch. Die Kläger haben ja noch den alten Vertrag, der von der BFG nicht gekündigt worden ist. Und der läuft noch bis Ende des Jahres.
AntwortenLöschenNa dann können ja die anderen Fahrer auf Chancengleichheit klagen.
AntwortenLöschenVor diesem Hintergrund gilt ab sofort auf dem Flughafen Tegel folgende Regelung: Die seit dem 1. Juli geltende Benutzungsordnung für Taxen bleibt in Kraft. Für Taxifahrer, die im Besitz einer alten Zufahrtsberechtigung sind (sogenannte „Keycard“), gilt vorerst eine Übergangsregelung. Sie können, sofern sie die in der Benutzungsordnung geregelten Qualitätskriterien der Berliner Flughäfen erfüllen, den Taxennachrückplatz vorübergehend nutzen und am Flughafen Tegel ankommende Passagiere laden.
AntwortenLöschen@Anonym
AntwortenLöschenDann müssen ja die Fahrer mit Transponder den Zuschlag von 50 Cent erheben und die mit den Keycards nicht. Was ist denn das für ein Durcheinander? Beim Einen müssen die Fahrgäste zahlen, beim Anderen nicht. Das geht doch gar nicht. Himmikruzifix, wie der Münchner sagen würde.
Hihi, ein schönes Durcheinander habt ihr da in Berlin.
AntwortenLöschenIch denke, wenn da jemand dagegen klagen würde, würd er Recht bekommen.
Fragt sich nur, warum die BFG so unkoordiniert diesen Zuschlag auf-Teufel-komm-raus einführen will. Da ist mMn schon die Stadt zur Stellungnahme/Schlichtung gefragt.
Wieviel Taxizentralen und -verbände habt ihr eigentlich in BErlin? Kann doch nicht sein, daß die alle dafür sind.
Als Münchner würd ich mir das dezent am Popo vorbeigehen lassen... *gaga*
@Trixi
AntwortenLöschenZu:
Fragt sich nur, warum die BFG so unkoordiniert diesen Zuschlag auf-Teufel-komm-raus einführen will.
Man munkelt was von Generalprobe für den BBI, der 2011 ferig sein soll.? Also der neue und dann einzige Großflughafen in Berlin.
Zu:
Wieviel Taxizentralen und -verbände habt ihr eigentlich in Berlin?
Ich dachte immer, wir haben zwei. Sind wohl aber drei geworden.
Die 50 cent im Wortlaut des neuen Tarifs:
AntwortenLöschenVerordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 16. Juni 2009.
[...]
§5
Wartezeit, Zuschläge
[...]
(2)
[...]
d
Bei Aufnahme von Fahrgästen am Flughafen Tegel durch Taxen, die den kostenpflichtigen Nachrückplatz 1 benutzen
0,50 €
Dann steht’s ja schon drinnen, damit gibt’s nix mehr dran zu rütteln.
AntwortenLöschenWieso machen denn die Berliner Taxifahrer dann so einen Aufstand? 50Cent hin oder her is doch wurscht, zumal das ja ganz offiziell als Aufschlag vom Kunden genommen wird...
@Trixi
AntwortenLöschenEs geht zum einen um die nicht gekündigten Altverträge der Keycards (siehe diesen Post) und zum anderen um die Kontrolle durch eine private Wachfirma, die mit diesen 50 cent finanziert werden soll. Diese Firma Securitas soll im Auftrag der BFG die Fahrer auf angemessene Kleidung, saubere Fahrzeuge, auf die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung und auf Englischkentnisse überprüfen. (Wurde erstmal zurückgestellt) Die neue Regelung dürfte Schätzungen zufolge ca. 1 Mill. Mehreinahmen in die Kasse der BFG spülen.
Kontrolle von Selbstverständlichkeiten zu Lasten der Fahrgäste.
siehe auch bei Aro
http://www.berlinstreet.de/1440